IMPRESSUM

Wyrwas Studiotechnik
Humboldtstrasse 23
38106 Braunschweig

0531 2335090

hifi@wyrwas.de

Geschäftsführer:
Jan Wyrwas
hifi@wyrwas.de

USt-ID Nr.: DE 114887249
St.-Nr.: 14/204/07454

Handelsregisternummer: B 3016
Amtsgericht Braunschweig

Gestaltung & Technische Umsetzung:
amtenbrink.design, Jan & Luca Wyrwas

Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

Sie können die im Onlinehandel erworbene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
 Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger 
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
 Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz
1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe
 auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des
 Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Wyrwas HIFI Special
Geschäftsführer Jan Wyrwas
Humboldtstr. 23
38106 Braunschweig

hifi@wyrwas.de

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesenwäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung

Haftungsausschuss

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit 
oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor,
 welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung
 oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
 und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob
 fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich
 ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte
 Ankündigung zu verändern,  zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung 
zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die
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 lediglich verweist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Radio-, Fernseh-, Elektro- und Multimedia-
Fachbetriebe Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis
Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen
 Bedingungen des Kunden: Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

I. Verkaufsbedingungen

1. Abnahme und Abnahmeverzug


Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt,
ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den
Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu
beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzu-
treten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer
Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises ohne
Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich
nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines
tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten,
Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

2. Mängelansprüche

2.1
Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei
gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen
zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für
ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim
Unternehmerrückgriff aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes.

2.2
Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
Der Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert
der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Kunden zurückgegriffen werden könnte.

Der Anspruch des Kunden beschränkt sich
in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer
wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Unternehmer zum Zweck der
Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszu-
geben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.

2.3
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

2.4
Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muß er den Erwerb des
Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise
nachweisen.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten
Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst
erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder
auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten
Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils
gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen
Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen,
dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein
beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken,
Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten
Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz


Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder
geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die
Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch
möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymis-
sierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des
Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postan-
schriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung
von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche
Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses
Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses


Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten,
von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne
Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht
vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem
Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

II. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem
Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:


1.1
der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht 
festgestellt werden konnte;

1.2
der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

1.3
der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

1.4
die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem
Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

 

2. Bauleistungen

Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für
 Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

3. Mängelansprüche


3.1
Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder
 Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde
 Unternehmer ist, im übrigen zwei Jahre.

3.2
Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein 
neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung ver-
weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der
Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des
 mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.

3.3
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem 
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere
 dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durch
führung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von
 der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, daß der Unternehmer eine externe 
Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.


3.4
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag 
zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen


4.1
Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein
 Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des 
Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
 Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden,
soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang 
stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur,
soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

4.2
Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes 
Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten,
 entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige
 Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine
Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach
 Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern.
Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

4.3
Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach
 Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes
der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer
 anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1. Preise und Zahlungsbedingungen

1.1
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers 
einschlieslich Mehrwertsteuer.

1.2
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe 
zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart
wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer
 Vereinbarung.

1.3
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich
 geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

2. Eigentumsvorbehalt


Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus
diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches
gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen
 Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau wesentliche 
Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvor
behalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem 
Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt.
Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den Unternehmer unzumutbar verzögert
 wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvor
behalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfaßten Gegenstände nicht weiterveräußert,
vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben 
werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde 
Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen
 Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, daß die
Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher
 Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den 
Unternehmer abgetreten werden.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der 
Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen
 Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungs
verzug befindet.

Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag
 zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung
 mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen
Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der
 Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den
 Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit
zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10 %
des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren
mindestens 5 %) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung
 der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat
der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten
unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten,
die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware 
aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden
können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des 
Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen
Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu
lassen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizu-
geben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen
um mehrals 10 % übersteigt.

3. Nacherfüllung, Rücktritt


3.1
Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie
Sache oder stellt der er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte 
Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen 
Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die
zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchs
dauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangel
haftigkeit der Sache oder des Werks an.

3.2
Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde 
Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III.3.1 Satz 2 entsprechend.

4. Haftungsausschlüsse


4.1
Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde
durch Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe
 verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß,
Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder 
atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht
unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus sind 
bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen:
Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte 
Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder
 Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte 
Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln
 bedingt sind.

4.2
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher 
Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug,
 sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung
 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober 
Fahrlässigkeit.

5. Gerichtsstand


Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit 
Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher
 Gerichtsstand Braunschweig der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.